Das richtige Krankentransportunternehmen finden
Am liebsten ist es vor allem den älteren Patienten, von einem Familienmitglied oder einem Bekannten gefahren zu werden. Doch oft sind diese Personen durch Arbeit und private Termine verhindert und können den Transport nicht übernehmen. Auch wenn die Patienten während der Fahrt medizinische Unterstützung (Beatmung, rückenschonendes Transportieren) benötigen, ist es besser, ein professionelles Krankentransportunternehmen wie die Krankenfahrten-Nord GmbH zu kontaktieren.
Transportunternehmen gibt es wie Sand am Meer, doch hier empfiehlt sich eine ausgiebige Recherche nach dem richtigen, denn auch hier gibt es schwarze Schafe. Diese Unternehmen stellen den Transport dem Transportierten selbst in Rechnung, doch was viele nicht wissen: Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird übernommen, falls der Arzt- oder Krankenhausbesuch dringend notwendig ist und von einem Arzt verordnet wurde. Bei kleineren Beschwerden, wie Kopf- oder Bauchweh, bei denen keine medizinische Erstuntersuchung stattgefunden hat, müssen die Kosten also selbst übernommen werden. Je nach Erkrankung richtet sich die Ausstattung und Größe des Fahrzeugs. Ist es nötig, dass der Patient liegend transportiert wird, oder muss er während der Fahrt beatmet werden? Für diesen Fall gibt es auch hier spezielle Fahrzeuge, die darauf ausgerichtet sind. Bei längeren Transporten, sollten Sie darauf achten, dass ihr Angehöriger während der Fahrt ausreichend Beschäftigung (Zeitung, Kreuzworträtsel) hat.
Ein Krankentransportunternehmen kann nur mit vorliegender Genehmigung konsultiert werden. Dieses wird vom Arzt oder behandelndem Krankenhaus ausgestellt. Auch bei einem Krankentransport werden Zuzahlungen fällig, diese sind 10% des Fahrpreises. Der Patient muss mindestens 5 €, höchstens aber 10 € zuzahlen, die Zuzahlung darf aber nie höher als der eigentliche Transport kosten. Auch für einen Transport von Kindern und Jugendlichen wird eine Zuzahlung fällig. Bei manchen Behandlungen werden die Kosten für einen Krankentransport nicht übernommen, so bei Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie oder bei Fahrten zur ambulanten Dialyse. Bei bestimmten Behinderungen werden die Kosten auch nicht übernommen, zum Beispiel bei einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (aG), bei Blindheit (B), Hilflosigkeit (H) oder bei Pflegestufe 2 und 3.
Hier ist es auch besonders wichtig, dass die Pfleger im Fahrzeug über die Krankengeschichte des Patienten und mögliche Allergien, oder Medikament Unverträglichkeiten Bescheid wissen. Sie sollten hier für ihren Angehörigen eine Liste erstellen und diese im Vorfeld an das Transportunternehmen übermitteln, oder dem Patienten mitgeben.
Wenn Sie den Transport schon mehrere Tage oder Wochen im Vorfeld anmelden können, bitte machen Sie das auch. Krankentransportunternehmen sind sehr gefragt und schnell ausgebucht. Wenn es sich also um ein kleineres Anliegen handelt, bei dem der Patient befördert werden muss, aber Familie und Freunde keine Zeit haben, oder nicht fahren können, empfiehlt es sich das Unternehmen schon weit im Voraus zu buchen.