Ein Speditionstransport von der Planung bis zur Endkontrolle

Ein Speditionstransport von der Planung bis zur Endkontrolle

23 Oktober 2019
 Kategorien: Transporte, Blog


Speditionstransporte werden immer dann benötigt, wenn das gehandelte Produkt, oder um welche Fracht auch immer es geht, sich nicht dort befindet, wo es benötigt wird.

Der bekannteste Speditionstransport, wie er beispielsweise von ProTrans GmbH durchgeführt wird, ist das Paket. Hierbei handelt es sich um eine standardisierte Versandform, die zur Daseinsvorsorge eines Staates gehört, wie etwa auch Briefversand oder Festnetztelefon. Jeder Staat bietet es in irgendeiner Form an. Bei vielen Staaten gibt es bis heute ein Postministerium, das von einem Postminister geleitet wird. Andere Staaten sind der Ansicht, dass eine kostendeckende Abwicklung der hoheitlichen Aufgaben am effizientesten von einem börsennotierten Staatskonzern übernommen werden sollte. Der Vorteil dieser Organisationsform ist im Wesentlichen, dass es keinen Beamtenapparat gibt mit den damit verbundenen Pensionsansprüchen. Zwar haben auch Angestellte natürlich Ansprüche, aber doch nach Ansicht vieler in deutlich geringerem Umfang. Ob dies zutrifft, kann man lange diskutieren.

Wenn das zu transportierende Objekt zu groß für die größte angebotene Paketform ist, handelt es sich um sogenanntes "Sperrgut". Der Transport dieses Guts ist keine hoheitliche Aufgabe und somit auch in der Regel deutlich teurer, da der Aufwand hierfür eben auch höher ist. Eine Vielzahl von Privatunternehmen bieten den Sperrgutversand dennoch an, da er letztlich auch lukrativ ist und Arbeitsplätze hierdurch generiert werden.

Der Transport eines Guts durch eine Spedition ist ein Prozess, der durchaus langwierig sein kann. Es sind viele Rechtsgebiete involviert, zum Beispiel Handelsrecht, Speditionsrecht, Sachenrecht, und etliche Berufstypen beteiligt, zum Beispiel Vertriebsassistent, Speditionskaufmann/-frau bis hin zum Kraftfahrer, Lokführer, Kranführer, wodurch sich der möglicherweise erhebliche Transportpreis letztlich rechtfertigt.

Das frachtführende Unternehmen (Frachtführer ist ein rechtlicher Begriff und bezeichnet die Person, die am Ende für die gesamte Transportabwicklung verantwortlich ist, also auch für Schäden, Verzögerungen etc.) schickt eine Person zur fachgerechten Begutachtung der Fracht. Diese hat Kenntnis von den eingesetzten Behältnissen (Kartons, Container) und Fahrzeugen (Lkw, Bahn, Schiff usw.). Er/sie nimmt eine erste Einschätzung vor, wie ein grober Ablauf des Transports möglich ist und welche "Manpower" benötigt wird. Hierdurch ist eine erste Einschätzung der entstehenden Kosten möglich, und der Auftraggeber kann Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit anstellen.

Eine Einstufung als "Gefahrgut" wird hier nicht besprochen.

Der eigentliche Transport wird erst durchgeführt, wenn ein Transportvertrag zum Abschluss gekommen ist. Der vereinbarte Verlader holt das Transportobjekt ab. Der Verlader kann durchaus auch der Spediteur sein. Der Verlader bringt das Gut zum Startpunkt des Transports und der Transport läuft ab. Am Zielort ist ein weiterer Verlader für die Auslieferung zuständig, wobei auch dies oftmals durch die Spedition selber erfolgt. Es findet eine Endkontrolle durch den Auftraggeber statt. Wird hier nichts mehr beanstandet, ist der Frachtführer von allen rechtlichen Belangen frei und der Auftrag ist beendet.